Allgemeine Hinweise: Gilt nur für Europäischen Bildungslevel 6 oder höher (Akademiker, Meister).
Zur Verkürzung wird bei den Standardkursen in den Verfahren VT, PT und MT die Weglassung des Stufe 1-Teils (Montag-Dienstag) beantragt und der Stufe 2-Teil (Dienstag-Freitag = 24h) vollständig besucht. Der Stufe 1-Teil muss dann aber eigenverantwortlich erlernt werden. Gerne senden wir Ihnen vorab die Unterlagen (Papier oder Datensatz) zu. Bei den speziellen Ingenieurslehrgängen wird der Stufe 1-Teil am ersten Tag im Schnelldurchlauf knapp wiederholt, bei den Standardlehrgängen ist dies nicht der Fall.
Unabhängig von der Verkürzung werden in der Prüfung sowohl Themen aus der Stufe 1 als auch Themen aus der Stufe 2 abgefragt.
Bei den Verfahren RT und UT kann im Extremfall für Akademiker die Stufe 1 komplett in Eigenregie erarbeitet werden, die entstandenen praktischen Defizite können i.d. Regel während des Stufe 2 – Kurses nachgearbeitet werden. Dafür haben Akademiker in der Stufe 2 z.B. meist weniger Probleme mit der unvermeidbaren Mathematik.
Die für bevorzugt die Zielgruppe „Sachverständige“ angebotenen Kurse „RT2-Filmauswerter“ und „Ultraschall-Wanddickenmessung Stufe 1“ können nicht noch weiter verkürzt werden, weil die Zeiten durch den eingeschränkten Geltungsbereich ohnehin schon minimalisiert sind.