Ihr Weg zum Zertifikat
01/02/2021 2025-03-27 12:12Ihr Weg zum Zertifikat

Allgemeines zur Anmeldung und Zertifizierung
Der Weg zum Zertifikat
Die in vielen Regelwerken geforderte Zertifizierung nach DIN EN ISO 9712 wird durch die Zertifizierungsstelle SECTOR Cert erteilt, sofern alle Voraussetzungen der Zertifizierung erfüllt sind, d.h. die nachfolgende genannten Elemente vorliegen. Diese sind:
- Ausbildungszeit
Die auf unserer Homepage unter „Termine“ aufgeführten Kurszeiten entsprechen im Regelfall genau der normativ geforderten MindestzeitVerkürzungsmöglichkeiten sind später im Dokument beschrieben. - Qualifikationsprüfung
bestehend aus dem schriftlich allgemeinen, schriftlich spezifischen und praktischen Teil, Zeitaufwand ca. 6 Stunden - Erfahrungszeit
Für die Zertifizierung ist eine Erfahrungszeit in dem beantragten Verfahren und im Anwendungsbereich erforderlich. Die Mindestanforderung an die Erfahrungszeit beträgt bei MT/PT/VT für Stufe 1+2 in Summe 60 Tage, für RT1/UT1 45 Tage, für RT1/UT2 135 Tage (gesamt 135 Tage). Für Filmauswerter ist eine Erfahrungszeit von mind. 90 Tagen erforderlich. Der Arbeitgeber muss die Erfahrungszeit auf dem Zertifizierungsantrag bestätigen. Wird zusätzlich eine Zertifizierung im gesetzlich geregelten Bereich (Druckgeräterichtlinie, DGR) angestrebt, ist ein Nachweis über ZfP-Erfahrung an Druckgeräten in den letzten fünf Jahren erforderlich. Diese muss der Arbeitgeber ebenfalls auf dem Zertifikatsantrag bestätigen. - Sehfähigkeitsbescheinigung
Das Datum des Sehtests ist vor dem Lehrgang auf dem Anmeldeformular zu bestätigen, in Ausnahmefällen vor der Prüfung vorzulegen. Es gelten folgende Anforderungen:- die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times Roman 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen (Höhe 1,6 mm) in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können.
- das Farbsehvermögen muss ausreichend sein, um die Kontraste zwischen den Farben oder Grauschattierungen zu erkennen und zu unterscheiden, die bei den betreffenden vom Arbeitgeber festgelegten ZfP-Verfahren benutzt werden.
Empfehlenswert ist die Verwendung des Dokuments*
- Zertifizierungsantrag bei SECTOR Cert
Der Zertifizierer stellt ein Zertifikat nur dann aus, wenn dieses innerhalb innerhalb von fünf Jahren nach der Prüfung auf dem entsprechenden Formular beantragt worden ist.
Erneuerung
Die Zertifizierung gilt bis maximal 5 Jahre ab Ausstellungsdatum des Zertifikats.
Zur Erhaltung des Zertifikats ist entsprechend der DIN EN ISO 9712 von 2022 eine Erneuerung erforderlich, die, anders als bis 2022, kein rein schriftlicher Vorgang mehr ist. Sondern jetzt entweder durch das Einreichen umfangreicher Tätigkeitsnachweise (strukturiertes Kreditsystem), oder alternativ durch das Ablegen einer verkürzten praktischen Prüfung erreicht werden kann.
Zunächst aber muss rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats ein Antrag auf Erneuerung bei SECTOR Cert gestellt werden. Wird die Frist um weniger als zwei Jahre versäumt, ist eine vorgezogene Rezertifzierungsprüfung (siehe nächster Absatz) erforderlich, der Aufwand ist dann allerdings höher. Nach der Genehmigung des Antrags durch SECTOR Cert wird die praktische Prüfung an einem Prüfstück (i.d.R. einer Schweißnaht) durchgeführt und dokumentiert. Bei VT ist zusätzlich eine Innenbesichtigung durchzuführen, bei RT sind eine Aufnahme zu schießen und in der Stufe 2 auch noch zehn Filme zu bewerten. Für die Erneuerung bei VT/PT/MT bietet die VECTOR München mit FLY-IN-FLY-OUT ein effizientes und kostengünstiges Minimalprogramm für praktizierende Prüfer an. Für Erneuerungskandidaten, die eine umfassendere Auffrischung und Prüfungsvorbereitung wünschen, bietet sich die Teilnahme an einem der Standard-Lehrgänge der VECTOR München an.
Rezertifizierung
Nach insgesamt zehn Jahren ist eine Rezertifizierung erforderlich. Dazu ist wieder der selbe Antrag zu verwenden, aber diesmal die Spalte Rezertifizierung zu markieren. Nach Einreichung des Antrags durch die zertifizierte Person und seiner Genehmigung durch SECTOR Cert kann die zertifizierte Person sich bei uns für die Rezertifizierungsprüfung anmelden. Diese ist eine komplette praktische Prüfung (keine schriftl. Prüfung). Die Gültigkeit des Zertifikats endet mit dem Tag des Ablaufdatums, allerdings verwirkt der Kandidat sein Anrecht auf Rezertifizierung nicht, wenn der Termin um nicht mehr als 12 Monate verstrichen ist. Nach Ablauf dieser Frist muss die komplette Prüfung (wie bei der Erstprüfung) wiederholt werden.
Die Rezertifizierungsprüfung findet optimalerweise im Zuge regulärer Lehrgänge statt, denn dann können die Kandidaten den Umfang der Vorbereitung je nach Restwissen (nach zehn Jahren) frei skalieren und entweder gar keine Vorbereitung buchen, oder ganz oder teilweise am Lehrgang teilnehmen. Wir berechnen dafür immer die gleichen Kosten.
Beachten Sie bitte, dass die Rezertifizierung im Prinzip aus zwei Vorgängen besteht:
Einmal der Rezertifizierung durch SECTOR Cert und einmal der Teilnahme an der Rezertifizierungs-Prüfung bei uns.
- Die Teilnahme an der Prüfung bei uns ist erst möglich, wenn der Antrag auf Rezertifizierung gestellt und durch SECTOR freigegeben ist.
- Wir können Sie erst zur Prüfung anmelden, wenn sie uns die REZERT-Bestätigung von SECTOR geschickt haben. Am besten die Mail an uns weiterleiten
Auch die Inhaber von Zertifikaten nach EN ISO 9712 anderer europäischer Zertifizierungsstellen sind gerne dazu eingeladen, Ihre Rezertifizierung bei uns / SECTOR Cert vorzunehmen.
Anmeldung
Die Anmeldung für alle Maßnahmen erfolgt direkt bei Vector München, am besten per E-Mail. Im Regelfall wird der Eingang Ihrer Anmeldung kurzfristig von uns mit Details zu den Kurszeiten bestätigt. Falls Sie keine Antwort erhalten, bitte nachfragen!
Die Anmeldeformulare können direkt von unserer Homepage geladen werden Termine
Bei verspäteten Anmeldungen und Änderungen können Änderungsgebühren von jeweils 100,-€ anfallen, die wir leider weiter verrechnen müssen.
Welche Daten brauchen wir zur Anmeldung?
Anmeldeunterlagen: | VT | PT | MT | RT | FAW | UT | UTW | PA/TOFD | Anmeldeformular (unterschrieben vom Teilnehmer selbst und dem Arbeitgeber (der nicht der Teilnehmer selbst sein kann)) | X | X | X | X | X | X | X |
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Sehtestdatum (am besten auf dem Anmeldeformular), am Prüfungstag nicht älter als ein Jahr. Die Einreichung eines Sehtestformulars ist nicht erforderlich. | X | X | X | X | X | X | X | |
Für die Stufe 2 in RT und UT muß ein Nachweis über die bereits erfolgte Stufe 1 Schulung vorgelegt werden, damit die Summe der Ausbildungszeiten aus Stufe 1+2 nachgewiesen werden kann. | X | X | ||||||
Für die Teilnahme an den Aufbaulehrgängen UT Phased Array und UT TOFD muß ein gültiges UT2 Zertifikat vorliegen, Zertifikate anderer Zertifizierer können anerkannt werden. | X | |||||||
Genehmigung von SECTOR Cert für einen Antrag auf Verkürzung, falls eine Verkürzung auf nur Stufe 2 gewünscht wird (siehe dazu auch den folgenden Absatz Verkürzung). | (X) | (X) | (X) | (X) | (X) | – | (X) | – |
Genehmigung von SECTOR Cert für einen Antrag auf Rezertifizierung (siehe dazu auch den Absatz Rezertifizierung). | X | X | X | X | X | X | X |
Verkürzung
Allgemeine Hinweise: Gilt nur für Europäischen Bildungslevel 6 oder höher (Akademiker, Meister).
Zur Verkürzung wird bei den Standardkursen in den Verfahren VT, PT und MT die Weglassung des Stufe 1-Teils (Montag-Dienstag) beantragt und der Stufe 2-Teil (Dienstag-Freitag = 24h) vollständig besucht. Der Stufe 1-Teil muss dann aber eigenverantwortlich erlernt werden. Gerne senden wir Ihnen vorab die Unterlagen (Papier oder Datensatz) zu. Bei den speziellen Ingenieurslehrgängen wird der Stufe 1-Teil am ersten Tag im Schnelldurchlauf knapp wiederholt, bei den Standardlehrgängen ist dies nicht der Fall.
Unabhängig von der Verkürzung werden in der Prüfung sowohl Themen aus der Stufe 1 als auch Themen aus der Stufe 2 abgefragt.
Bei den Verfahren RT und UT kann im Extremfall für Akademiker die Stufe 1 komplett in Eigenregie erarbeitet werden, die entstandenen praktischen Defizite können i.d. Regel während des Stufe 2 – Kurses nachgearbeitet werden. Dafür haben Akademiker in der Stufe 2 z.B. meist weniger Probleme mit der unvermeidbaren Mathematik.
Die für bevorzugt die Zielgruppe „Sachverständige“ angebotenen Kurse „RT2-Filmauswerter“ und „Ultraschall-Wanddickenmessung Stufe 1“ können nicht noch weiter verkürzt werden, weil die Zeiten durch den eingeschränkten Geltungsbereich ohnehin schon minimalisiert sind.
Druckgeräte-
richtlinie
Wird zusätzlich eine Zertifizierung im gesetzlich geregelten Bereich (Druckgeräterichtlinie, DGR) angestrebt, ist ein Nachweis über ZfP-Erfahrung an Druckgeräten in den letzten fünf Jahren erforderlich. Diese muss der Arbeitgeber ebenfalls auf dem Zertifikatsantrag bestätigen.
Einhaltung der berufsethischen Grundsätze
Die Einhaltung der berufsethischen Grundsätze ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit Ihres SECTOR Cert-Zertifikates und ist beim Ausfüllen des Zertifizierungsantrages durch den Teilnehmer auf Seite 3 zu bestätigen. Das Zertifikat ist Eigentum der Zertifizierungsstelle. Ein Verstoß gegen die berufsethischen Grundsätze berechtigt die Zertifizierungsstelle jederzeit, das Zertifikat auszusetzen oder zu entziehen.